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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) festgelegten Bedingungen und Bestimmungen gelten für

Firmenname: iBar Experience GmbH

Firmensitz: 7800 Siklós, Petőfi Sándor Straße 3.

Geschäftsadresse: 7800 Siklós, Külterület 015/19.

Handelsregisternummer: 02 09 84938

Steuer-ID: 27342992-2-02

Webseite: https://www.ibar.ai

Telefonnummer: +36 20 444 6737

E-Mail: info@ibar.ai

Vertreten durch: Dr. Várkuti Boglárka, Geschäftsführerin, im Weiteren als "Unternehmer" bezeichnet, für den Dienst der iBar App.

Das Ziel dieser AGB ist es, die Nutzungsbedingungen der iBar App ("App") und der auf der Webseite www.ibar.ai ("Web") angebotenen Dienstleistungen sowie die Rechte und Pflichten des Unternehmers und der Nutzer zusammenfassend festzulegen. Das sachliche Anwendungsgebiet dieser AGB erstreckt sich daher auf alle über die App und das Web zugänglichen oder verfügbaren Dienstleistungen ("Dienstleistungen") sowie auf die damit verbundenen wesentlichen Bedingungen. Der persönliche Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf alle Nutzer, die jegliche vom Unternehmer angebotene Dienstleistung in Anspruch nehmen ("Nutzer").

 

2 VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DEN PARTEIEN

2.1 Der Unternehmer bietet IT-Beratung, Computerprogrammierung, Datenverarbeitung und Medienwerbung an und/oder erbringt Dienstleistungen für seine Partner ("Kunde", während Unternehmer und Kunde im Folgenden gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden) gemäß den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") festgelegten Bedingungen. In diesem Rahmen führt der Unternehmer Softwareentwicklung, Betriebs- und Dokumentationsaufgaben sowie andere IT-Aktivitäten entsprechend seiner Kompetenz durch ("Aufgabe").

2.2 Wenn ein Kunde den Service über die Geschäftspartner des Unternehmers ("Partner") anfordert, erhält der Unternehmer die für die Registrierung des Service erforderlichen Daten vom Partner (siehe Datenschutzerklärung). Nach der Registrierung sendet der Unternehmer dem Kunden die für die Inanspruchnahme des Dienstes erforderlichen Daten per E-Mail. Zwischen dem Unternehmer und dem Kunden kommt ein Vertragsverhältnis mit dem Inhalt zustande, mit dem der Kunde den Service beim Partner angefordert hat.

2.3 Wenn ein Kunde den Service direkt beim Unternehmer anfordert, erhält der Unternehmer die für die Registrierung des Service erforderlichen Daten direkt vom Kunden (siehe Datenschutzerklärung). Anschließend sendet der Unternehmer dem Kunden die für die Inanspruchnahme des Dienstes erforderlichen Registrierungsaufgaben per E-Mail. Zwischen dem Unternehmer und dem Kunden kommt ein Vertragsverhältnis mit dem Inhalt zustande, mit dem der Kunde den Service beim Unternehmer angefordert hat oder gemäß den Bestimmungen dieser AGB.

2.4 Mit den bei der ersten Anmeldung zur App akzeptierten AGB erklären die Parteien, dass sie die in diesen AGB festgelegten Bestimmungen gelesen und akzeptiert haben.

 

3 RECHTE UND PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS

3.1 Der Unternehmer muss bei der Erfüllung seiner Aufgabe gemäß den in diesen AGB festgelegten Bestimmungen sowie den Anweisungen des Kunden vorgehen.

3.2 Vor der Ausführung seiner Aufgabe ist der Unternehmer verpflichtet den Kunden vorab über mögliche Alternativen zu informieren, die zur Erreichung der vom Kunden festgelegten Ziele geeignet sind, um sicherzustellen, dass der Kunde die Möglichkeit zur Definition seiner Anforderungen hat.

3.3 Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Aufgaben auf hohem professionellem Niveau, fehler- und mängelfrei und mit der Sorgfalt eines Experten auszuführen. Der Unternehmer ist berechtigt vorzuleisten.

3.4 Die Parteien vereinbaren, dass der Unternehmer bei der Erfüllung des Vertrages berechtigt ist, Subunternehmer und andere Mitwirkende (vom Unternehmer beauftragte Subunternehmer, Arbeitnehmer und andere Hilfspersonen, im Folgenden gemeinsam als "Mitwirkende" bezeichnet) über seine Partner in Anspruch zu nehmen, ist jedoch gegenüber dem Kunden nicht für deren Tätigkeit verantwortlich. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, die Arbeit der über den Partner beauftragten Mitwirkenden zu koordinieren.

3.5 Wenn während der Erfüllung der Aufgabe Umstände auftreten, die die Ausführung des Unternehmers behindern, muss der Unternehmer den Kunden unverzüglich darüber informieren.

3.6 Wenn der Unternehmer seine Aufgabe oder einen Teil davon - auch vorübergehend - am Standort des Kunden oder dessen Auftraggeber oder eines anderen Vertragspartners ausführt, muss er alle relevanten Vorschriften und Bestimmungen, einschließlich Gesundheits-, Arbeitsschutz-, sicherheitstechnische- oder brandschutztechnische Vorschriften vollständig einhalten und seine Tätigkeit entsprechend ausführen. Er muss auch jeglichen Schaden, der im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entsteht, dem betroffenen Dritten ersetzen.

 

4 RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde ist verpflichtet die vertragsgemäße Leistung des Unternehmers anzunehmen.

4.2 Nach Auftragserteilung ist der Kunde verpflichtet dem Unternehmer umgehend alle Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind, sodass die Ausführung des Unternehmers unterstützt wird. Darüber hinaus ist der Kunde im Falle einer Anfrage des Unternehmers verpflichtet sich mit dem Unternehmer zu beraten und alle für die Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Maßnahmen vollständig umzusetzen. Bei Verzögerungen des Kunden in Bezug auf die in diesem Punkt festgelegten Verpflichtungen verlängert sich die für die Ausführung der Aufgabe zur Verfügung stehende Frist des Unternehmers um die Dauer der Verzögerung.

4.3 Bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien muss der Kunde dem Unternehmer die technischen und sonstigen infrastrukturellen Voraussetzungen zur Verfügung stellen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet den Unternehmer unverzüglich über alle Umstände, Störungen oder Hindernisse zu informieren, die die Erfüllung der Aufgabe beeinflussen könnten.

 

5 PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS

5.1 Auf Grundlage dieser AGB erklärt und garantiert der Unternehmer, dass er über das erforderliche hohe Fachwissen, Qualifikationen und technische Mittel verfügt, um die Aufgabe fehlerfrei zu erfüllen - dies schließt jedoch nicht die vom Kunden bereitzustellenden Geräte, Software und andere infrastrukturelle Anforderungen ein - und dass er diese legal verwendet und einsetzen kann.

5.2 Unbeschadet der in der Rubrik "Urheber-, Nutzungs- und andere Rechte" enthaltenen Bestimmungen übernimmt der Unternehmer während der Vertragslaufzeit die volle Gewährleistung für alle ihm übergebenen Computerprogramme. Der Kunde erkennt an, dass er gegenüber dem Unternehmer Gewährleistungsansprüche für die folgenden Hardwaregeräte geltend machen kann: 1-Jahres-Austauschgarantie für die iBar-Getränkewaage, 1-Jahres-Austauschgarantie für die Bierwaage.

5.3 Der Unternehmer bietet die Dienstleistungen über seine bereitgestellten "Cloud-basierten" Ressourcen an. Der Unternehmer gewährleistet eine jährliche Verfügbarkeit der Dienstleistungen von 99%. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden weder die vorab angekündigten Wartungszeiten noch die Ausfallzeiten einzelner Funktionen berücksichtigt.

5.4 Der Unternehmer ist verpflichtet alles in seiner Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen kontinuierlich verfügbar sind. Er übernimmt jedoch keine Verantwortung für Fehler, die nicht in seiner Kontrolle liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf mögliche Informationsverluste aufgrund des Betriebs des Internet-Netzwerks, Überlastung, von Dritten verursachte Betriebsstörungen, Fehler aufgrund unsachgemäßer Handhabung).

5.5 Der Unternehmer übernimmt keine Verantwortung für die Betriebsfähigkeit, Kompatibilität und/oder zukünftige Integration von externen Systemen, Anwendungen und Diensten, die in Zusammenhang mit den Dienstleistungen arbeiten und/oder integriert werden können und die vom Kunden oder einem Dritten entwickelt oder betrieben werden. Die Verfügbarkeitszeit der Dienstleistungen wird nicht durch Ausfälle von externen Systemen, Anwendungen und Dienstleistungen, die von Kunden oder Dritten bereitgestellt werden, verkürzt, selbst wenn die betreffende Anwendung oder Dienstleistung vom Unternehmer bereitgestellt oder dem Kunden empfohlen wurde.

5.6 Der Unternehmer übernimmt keine Verantwortung für wirtschaftliche und andere Schäden, die durch den Ausfall der Dienstleistung entstehen (sowohl in geplanten als auch in ungeplanten Fällen). Die angegebene Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die systemweite Nutzung der Dienstleistungen.

5.7 Der Kunde akzeptiert, dass der Unternehmer bei Bedarf an jedem Tag der Woche zwischen 1 Uhr und 3 Uhr morgens ohne vorherige Ankündigung Wartungsarbeiten durchführen kann, während derer die Dienstleistungen oder Teile davon teilweise oder vollständig nicht verfügbar sind. Diese Zeiträume sind nicht in der Verfügbarkeitszeit enthalten.

 

6 ERFÜLLUNG DES VERTRAGES

6.1 Der Unternehmer ist verpflichtet, die bestellte Dienstleistung so schnell wie möglich dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen bei der Datenbereitstellung (zur Registrierung des Dienstes) durch den Partner gegenüber dem Unternehmer übernimmt dieser keine Verantwortung für daraus resultierende Folgen.

6.2 Die Parteien vereinbaren, dass, wenn die Leistung des Unternehmers nicht zufriedenstellend ist, der Auftraggeber eine Fehlerliste an den Unternehmer zurücksendet, der umgehend mit der Fehlerbehebung beginnen muss (info@ibar.ai). Nach Kenntnis der Fehler setzen die Parteien schriftlich eine Frist für deren Behebung. Nach erfolgreicher Fehlerbehebung bestätigt der Auftraggeber schriftlich die Fehlerbehebung.

6.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Unternehmer die in der Cloud gespeicherten Bestandsdaten für den Partner wiederherstellt. Die Zugänglichkeit dieser Daten wird durch die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Partner geregelt. Der Unternehmer übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien übernimmt der Unternehmer keine Verantwortung für die Bestandsdaten.

 

7 VERGÜTUNG DES UNTERNEHMERS

7.1 Wenn der Auftraggeber den Dienst über einen Partner anfordert, verlangt der Unternehmer keine Vergütung vom Auftraggeber. Für den Dienst muss der Auftraggeber den Partner entsprechend der Vereinbarung oder dem Vertrag mit diesem bezahlen.

7.2 Wenn der Auftraggeber den Dienst ohne einen Partner direkt vom Unternehmer anfordert, beträgt die monatliche Miete für den Dienst Inventar Paket: 49 Euro + MwSt./Gaststätte, Warenannahme Paket: 79 Euro + MwSt./Gaststätte, VIP Paket: bitte ein individuelles Angebot anfordern („Mietgebühr"), Der Dienst kann auch jährlich bezahlt werden; in diesem Fall beträgt die Mietgebühr für 12 Monate 10 Monatsmieten + MwSt., wofür der Unternehmer den Dienst für 12 Monate bietet. Der einmalige Kaufpreis für die iBar Getränkewaage beträgt 39 Euro + MwSt. Der einmalige Kaufpreis für die iBar Küchenwaage beträgt 69 Euro + MwSt. Der einmalige Kaufpreis für die iBar Waage XL beträgt 149 Euro + MwSt. (Porto kommt hinzu). Der Auftragnehmer kann je nach Kondition des Kunden eine Technikerpauschale in Rechnung stellen, wird den Kunden jedoch in jedem Fall vorab in geeigneter Weise darüber informieren (sowohl telefonisch als auch per E-Mail) und sicherstellen, dass der Kunde mit der von ihm festgelegten Technikerpauschale einverstanden ist und diese akzeptiert.Wenn der Kunde die Leistung des Auftragnehmers für drei oder mehr Gastronomiebetriebe oder -einheiten anfordert, ist er berechtigt, ein individuelles Angebot anzufordern, dessen Gebühren und Bedingungen im individuellen Angebot Vorrang vor den Gebühren und Bedingungen haben, die dieselben Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen und ergänzen die Bedingungen und Leistungen, die nicht Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

7.3 Sollte der Partner die erste Rechnung vor der Installation ausstellen, erkennt der Auftraggeber an, dass die Installation nur dann durchgeführt werden kann, wenn er die vom Partner ausgestellte erste Rechnung (die in der Regel die Installationsgebühr, den Kaufpreis der Hardware-Geräte, die erste Mietgebühr für den Dienst usw. enthält) bezahlt hat. Wenn der Auftraggeber den Dienst nicht über einen Partner angefordert hat, beginnt die Miete des Dienstes mit dem Versand der Registrierungs-E-Mail an den Auftraggeber. Der Unternehmer stellt dem Auftraggeber bis zum 10. jedes Monats eine Rechnung für den vorangegangenen Monat aus. Für den Kaufpreis der Hardware-Geräte stellt der Unternehmer am Tag der Lieferung der Hardware-Geräte an den Auftraggeber eine Rechnung aus (Versanddatum oder Datum der persönlichen Auslieferung).

7.4 Der Auftraggeber erkennt die ordnungsgemäße Leistung des Unternehmers durch den Versand der für die Nutzung des Dienstes erforderlichen Daten (Registrierungs-E-Mail) per E-Mail an.

7.5 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung der Gebühren an den Partner oder den Unternehmer, der Unternehmer das Recht hat, die Nutzung des Dienstes einzuschränken - auch wenn er ihn vollständig einstellt - und diese Einschränkung so lange aufrechtzuerhalten, bis der Auftraggeber den ausstehenden Betrag in voller Höhe an den Partner oder den Unternehmer bezahlt hat.

 

8 URHEBER-, NUTZUNGS- UND SONSTIGE RECHTE

8.1 Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber im Rahmen der Erfüllung des Dienstes durch den Unternehmer nur das Nutzungsrecht an der Software und im Falle von Hardware-Geräten das Eigentumsrecht gemäß den Bestimmungen des Vertrages mit dem Partner und dieser AGB erwirbt.

8.2 Der Unternehmer behält sich alle urheberrechtlichen Befugnisse in Bezug auf den Dienst in vollem Umfang vor.

 

9 KOMMUNIKATIONSREGELN ZWISCHEN DEN PARTEIEN

9.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zum Zwecke einer reibungslosen Zusammenarbeit persönliche und telefonische Unterstützung an Werktagen von 9.00 bis 17.00 Uhr (CEST/CET) unter der Telefonnummer +36204446737 bereitgestellt wird. Außerhalb dieses Zeitfensters wird empfohlen uns bei eventuellen Fragen oder Problemen über die E-Mail-Adresse info@ibar.ai zu kontaktieren.

9.2 Die vom Partner an den Unternehmer gesendeten Daten enthalten die Kontaktdaten des Auftraggebers. Die entsprechenden Daten des Unternehmers (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) werden dem Auftraggeber in entsprechender E-Mail mitgeteilt („Kontaktpersonen“). Die Parteien sind dafür verantwortlich, dass die jeweilige Kontaktperson und der vom Unternehmer benannte Mitarbeiter ordnungsgemäß autorisiert sind die Partei zu vertreten, im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Dienstes zusammenzuarbeiten, die Kommunikation zu pflegen und die Rechte der Parteien auszuüben.

9.3 Die Parteien wenden sich direkt an die Kontaktperson oder den benannten Mitarbeiter bezüglich der im Rahmen des Dienstes durchgeführten Arbeiten.

9.4 Der Auftraggeber ist berechtigt die von ihm zuvor als Kontaktperson benannte Person durch eine per E-Mail an den Unternehmer gesendete Benachrichtigung zu ersetzen.

9.5 Die Parteien betrachten solche Mitteilungen und Informationen als zugestellt, deren Empfangsbestätigung von der von den Parteien angegebenen Adresse mit dem Vermerk „nicht gefunden“ oder „Annahme verweigert“ an den Absender zurückgesendet wird, oder wenn der Brief aus dem Grund nicht zugestellt werden kann, weil die Partei versäumt hat, die andere Partei über eine Änderung der Kontaktdaten der Kontaktpersonen zu informieren. Die Parteien betrachten auch solche Mitteilungen und Informationen als zugestellt, die per E-Mail an die von den Kontaktpersonen angegebenen E-Mail-Adressen gesendet wurden.

 

10 DATENSCHUTZ

10.1 Die Parteien vereinbaren, dass wenn der Unternehmer im Falle der Nutzung des Dienstes auf die vom Auftraggeber verwalteten persönlichen Daten („Persönliche Daten“) zugreifen muss, dann ist der Auftraggeber verpflichtet diese persönlichen Daten dem Unternehmer zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer verarbeitet die übermittelten persönlichen Daten gemäß den Anweisungen oder Bestimmungen des Auftraggebers. Daher gelten die Parteien im Hinblick auf die Verarbeitung persönlicher Daten als Datenverarbeiter gemäß § 3 Abs. 18 des ungarischen Datenschutzgesetzes von 2011 („Datenschutzgesetz“).

10.2 Der Unternehmer darf die persönlichen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags verwenden. Der Unternehmer darf nicht über die persönlichen Daten verfügen, Entscheidungen treffen, Kopien (außer Sicherungskopien) in irgendeiner Form erstellen oder sie Dritten zu geschäftlichen oder anderen Zwecken zur Verfügung stellen - es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder im Rahmen eines behördlichen Verfahrens erforderlich. Der Unternehmer darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers von den in diesem Abschnitt festgelegten Anforderungen abweichen.

10.3 Der Unternehmer muss sicherstellen, dass jede von ihm zur Datenverarbeitung autorisierte Person eine Vertraulichkeitsverpflichtung eingeht. Der Unternehmer muss auch interne Regelungen einführen und anwenden, die sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die persönlichen Daten haben.

10.4 Hinsichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten muss der Unternehmer technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die ein angemessenes Schutzniveau für die persönlichen Daten gewährleisten, das den geltenden Rechtsvorschriften und den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates („DSGVO“) entspricht und den Schutz der Rechte der betroffenen natürlichen Personen in Bezug auf die Datenverarbeitung sicherstellt.

10.5 Im Falle eines Datenschutzvorfalls in Bezug auf die Verarbeitung persönlicher Daten - einschließlich der Beeinträchtigung, Zerstörung, Verlust oder Änderung persönlicher Daten - muss der Unternehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.

10.6 Mit Kenntnis dieses Vertrags garantiert der Auftraggeber, dass er die persönlichen Daten, die dem Unternehmer zur Verfügung gestellt wurden, rechtmäßig erhoben hat, entweder mit Zustimmung der betroffenen Personen oder auf einer anderen geeigneten rechtlichen Grundlage, und dass er sie rechtmäßig dem Unternehmer zur Verfügung stellt.

10.7 Der Unternehmer ist verpflichtet alle ihm zur Verfügung gestellten oder auf andere Weise erhaltenen persönlichen Daten innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers zu löschen und dem Auftraggeber eine gültige rechtliche Bestätigung (elektronisch oder in gedruckter Form) über die Löschung auszustellen.

10.8 Für die vom Auftraggeber übermittelten persönlichen Daten, bei denen der Unternehmer als Datenverantwortlicher gilt, muss der Unternehmer gemäß seiner auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung handeln. Die Parteien akzeptieren den Inhalt der Datenschutzerklärung vor dem Einloggen in die App.

10.9 Der Unternehmer haftet nicht für die unrechtmäßige Übermittlung persönlicher Daten durch den Partner an den Unternehmer oder für daraus resultierende Schäden für den Auftraggeber.

 

11 VERTRAULICHKEIT

11.1 Im Rahmen dieser AGB bezeichnet der Begriff „Vertrauliche Daten“ jegliche Tatsache, Information, Lösung oder sonstige Daten (einschließlich der daraus ableitbaren Schlussfolgerungen), die während der Erbringung des Dienstes einer Partei bekannt werden und die sich auf die wirtschaftliche Tätigkeit der anderen Partei, ihrer Tochtergesellschaften und ihrer direkt verbundenen Geschäftspartner beziehen, unabhängig von ihrer Erscheinungsform. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Know-how, geistiges Eigentum, Vorschriften, Daten zur Sicherstellung des IT- und physischen Zugangs (Benutzernamen und Passwörter), Geschäfts- oder Betriebsverfahren und -methoden, Pläne und Spezifikationen, andere Software und Datenbanken sowie andere geistige Werke, Ideen und geplante Projekte.

11.2 Als Vertrauliche Daten gelten nicht solche Daten, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.

11.3 Sowohl der Unternehmer als auch der Auftraggeber verpflichten sich durch die Annahme dieser AGB unwiderruflich und bedingungslos, die Vertraulichen Daten nicht öffentlich zu machen oder Dritten zugänglich zu machen. Sie sind außerdem verpflichtet die Vertraulichen Daten zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, sie vertraulich zu behandeln und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit zu ergreifen.

11.4 Die Parteien oder die in ihrem Namen handelnden Personen haften in vollem Umfang für Schäden, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen. Die Parteien sind verpflichtet ihre betroffenen Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Mitwirkenden über diese Verpflichtungen angemessen zu informieren.

11.5 Der Unternehmer darf den Auftraggeber als Referenz angeben.

11.6 Die Vertraulichkeit erstreckt sich nicht auf die in Gesetzen festgelegten Informations- und Auskunftspflichten bezüglich Daten von öffentlichem Interesse und Daten, die aus öffentlichem Interesse allgemein zugänglich sind.

 

12 INKRAFTTRETEN UND BEENDIGUNG

12.1 Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zum Zeitpunkt der Registrierung ein vertragliches Verhältnis mit dem Inhalt zustande, in welchem der Auftraggeber die Dienstleistung vom Partner oder vom Auftragnehmer angefordert hat. Im Falle eines zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen vertraglichen Verhältnisses beginnt die Zahlung für die Dienstleistung (Abonnement), und der Auftragnehmer hat Anspruch auf das Unternehmerhonorar. Der Auftragnehmer legt nach einer kostenlosen Testphase oder nach schriftlicher Absprache deren Verlängerung in gegenseitigem Einvernehmen den Beginn des Abonnements fest und informiert den Auftraggeber schriftlich (elektronisch) darüber.

12.2 Die Parteien erkennen an, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen solange in Kraft bleiben, bis die Parteien einen Vertrag oder eine Vertragsänderung mit einem von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Inhalt unterzeichnet haben. Die Parteien stellen fest, dass der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Öffnen der App gelesen und verstanden hat. Er kann daher später nicht behaupten, er habe einen bestimmten Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelesen, nicht bemerkt, ihm wurde nicht gesondert mitgeteilt, und dieser Punkt sei ihm gegenüber nicht gültig.

12.3 Die Parteien vereinbaren, dass sie berechtigt sind, den Dienst durch einseitige, ordentliche Kündigung zu beenden, mit schriftlicher Mitteilung der Kündigung zum letzten Tag des Monats! Hat der Partner jedoch andere Kündigungsbedingungen, so gelten diese.

12.4 Die Parteien vereinbaren, dass die Beendigung des Dienstes die Bestimmungen in Kapitel 5 (Verpflichtungen des Unternehmers), 8 (Urheberrecht), 10 (Datenschutz) und 11 (Vertraulichkeit) der AGB nicht berührt, und diese Bestimmungen bleiben unabhängig von der Beendigung des Dienstes in Kraft.

12.5 Der zwischen dem Unternehmer und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet automatisch im Falle der Auflösung des Unternehmers ohne Rechtsnachfolger.

 

13 HÖHERE GEWALT

13.1 Ein Ereignis höherer Gewalt ist ein unvermeidbares Ereignis, das auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Interessen / Zuständigkeiten der betroffenen Partei liegt, oder eine andere Situation, die als Katastrophe eingestuft werden kann, und aufgrund dessen die Partei nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfüllen.

13.2 Ein Fall höherer Gewalt führt nicht automatisch zu einer Befreiung von der vertraglichen Verpflichtung, sondern kann lediglich zu einer Fristverlängerung für die Erfüllung dieser Verpflichtung führen. Eine Berufung auf höhere Gewalt berechtigt nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

13.3 Im Falle höherer Gewalt ist keine der Parteien für die fehlerhafte oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß den AGB verantwortlich, sofern diese durch das in Absatz 13.1 definierte Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde. Bei Eintritt eines Falles höherer Gewalt ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

14 VERSCHIEDENES

14.1 Die Parteien und ihre Vertreter erklären, dass sie über die Fähigkeiten und Befugnisse verfügen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

14.2 Die Parteien erklären gegenseitig, dass sie etwaige strittige Fragen, die sich aus der Dienstleistung ergeben, in gegenseitigem Einvernehmen, auf friedlichem Weg und außergerichtlich klären werden. Sollten die Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis führen, unterwerfen sich die Parteien hinsichtlich der aus diesem Rechtsverhältnis entstehenden, damit in Zusammenhang stehenden, durch dessen Verletzung, Beendigung, Gültigkeit oder Auslegung entstehenden Rechtsstreitigkeiten der Zuständigkeit ungarischer Gerichte.

14.3 Die Parteien vereinbaren, dass die Auslegung des Vertrages gemäß den ungarischen Rechtsvorschriften erfolgt und sie sich hinsichtlich der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten der ungarischen Gerichtsbarkeit unterwerfen.

14.4 Falls eine Partei ihr in diesem Vertrag oder in den gesetzlichen Bestimmungen gewährtes Recht oder Rechtsmittel nicht oder verspätet ausübt, bedeutet dies nicht den Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel.

14.5 Für Fragen, die in diesem Vertrag nicht oder nicht ausreichend geregelt sind, gelten die Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften.

 

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